Großes Finanzierungsprogramm für Digitalisierung ev. Schulen

Kuratorium und Schulstiftung lassen ev. Schulen niemals allein

Das Kuratorium der ev. Schulstiftung unterstützt die Digitalisierung seiner Schulen in Sachsen mit einem umfassenden Förderprogramm, das den finanziellen Rahmen für den digitalen Wandel abdecken soll. Die Initiative bezieht sich dabei auf drei Schwerpunkte: Anschaffung von Lernmanagementsystemen, Einrichtung der evangelischen Schulsoftware für Verwaltungsaufgaben und eine Unterstützung zum geplanten Digital-Portal für alle ev. Schulen in Sachsen.

Das Aufsichtsgremium legte den Förderzeitraum vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2024 fest. Die daraus resultierende Planungssicherheit soll den Schulen helfen, sich für ein entschlossenes Handeln in der Digitalisierung einzusetzen. Denn bis 15. Juli 2020 müssen alle teilnehmenden Einrichtungen ihre Absichtserklärung für das Digital-Portal ev. Schulen abgegeben haben.

Der Kuratoriumsvorsitzende Burkart Pilz erklärt: „Der staatliche Digitalpakt sorgt für eine Zurüstung von Schulgebäuden und Geräten. Das ist ein wichtiger Schritt. Die damit entstehenden neuen Aufgaben in der Verwaltung dieser Anschaffungen, der Koordinierung digitaler Prozesse und der Einweisung der Mitarbeitenden stehen aber eher hintenan. Deshalb haben wir für genau diesen Bereich innerhalb der evangelischen Schullandschaft nachjustiert, damit wir den digitalen Wandel gut strukturiert und durchdacht vollziehen können und evangelische Schulen auch hier gezielt unterstützen.“

Bei Lernmanagementsystemen wird die Installation mit 3.000 Euro, Mitarbeiter-Schulungen mit 2.000 Euro sowie laufende Lizenz- und Wartungskosten für den Umfang  von zwei Jahren bezuschusst.

Für die Ersteinrichtung der evangelischen Schulsoftware werden 90 Prozent der Kosten übernommen – übrigens auch, wenn diese bereits in der Vergangenheit angeschafft wurde.

KLARE VERGEWISSERUNG ZUM DIGITAL-PORTAL

Für den dritten Teil, das Digital-Portal ev. Schulen, sind noch nicht alle Kosten exakt vorhersagbar (mehr dazu hier), weshalb die Bestimmungen dazu zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden. Allerdings dient die Absichtserklärung, wie die obigen Beispiele der Lernmanagementsysteme und Schulsoftware beweisen, als Vergewisserung dafür, dass die ev. Schulen bei einer Umsetzung des Gemeinschaftsprojekts keinesfalls finanziell durch das Kuratorium und die Schulstiftung allein gelassen werden.

 

Schulstiftungsvorstand Volker Schmidt betont: „Wir verhindern mit der Finanzierung dieser wichtigen Leistungen, dass sich das Problem in der zeitgemäßen Ausrichtung von Schulen nicht nur von technischen Mängeln zu verwaltungstechnischer Überforderung verschiebt. Stattdessen schaffen wir es, digitale Strukturen zu managen. So kann jede unserer Schulen eigenverantwortlich ihren Weg in die Zukunft gehen.“

 

Aus diesem Grund sollten möglichst viele ev. Schulen die Chance ergreifen, bis zur Deadline am 15. Juli 2020 ihre Teilhabe am Digital-Portal ev. Schulen zu verkünden. Hier gibt’s mehr Infos dazu.