Neben der organisatorischen und pädagogischen Unterstützung können die evangelischen Schulen von der Schulstiftung finanzielle Hilfe erhalten.

Was?

Die Schulstiftung unterstützt landeskirchlich anerkannte evangelische Schulen finanziell bei der Verbesserung der Schulqualität und der Weiterentwicklung des evangelischen Profils. Über die Vergabe entscheidet das Kuratorium.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung eines Konzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Wie?

Die Antragsstellung erfolgt durch den Schulträger unter Verwendung des Antragformulars. Grundlage für die Beantragung und die Bewilligung einer Förderung bilden die Vergaberichtlinien. Der komplett ausgefüllte Förderantrag kann laufend, spätestens bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden. 

Ab dem 01.01.2026 ändert sich das Antragsprozedere und es gelten neue Vergaberichtlinien. Die aktualisierten Antragsunterlagen (neu ab 01.01.2026) stehen bereits zum Download bereit.

Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Bildungsträger und Schulen finden Sie auf den Seiten der Landeskirche.